Renate Dorn, Steuerberaterin/vereidigte Buchprüferin i. R.

Aktuelles

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen in unregelmäßigen Abständen aktuelle Informationen rund um das Steuerrecht geben.

Inhaltlich verantwortlich für die Meldungen ist .

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Meldungen

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Kurzfristig Beschäftigungen

Für eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25 % war erforderlich, dass unter anderem der Arbeitslohn durchschnittlich je Tag 62 € nicht überstieg. Diese Grenze wurde ab 2015 auf 68 € angehoben.

Betriebsveranstaltungen

Ab 2015 ist aus der Freigrenze von 110 € je teilnehmenden Arbeitnehmers ein Freibetrag geworden. Somit sind der Lohnsteuer bei Betriebsveranstaltungen nur noch die Werte zu unterwerfen, die 110 € übersteigen.

Abgeltungssteuer

Der BFH hat am 29. April 2014 entschieden, dass auch bei Zinseinkünften aus gewährten Darlehen zwischen nahen Angehörigen die Abgeltungssteuer zu gewähren ist. Und dieses auch, wenn die Angehörigen die gezahlten Zinsen als Werbungskosten geltend machen können.

Aber der BFH betonte auch, dass die Verträge den Maßstäben eines Fremdvergleichs standhalten müssen.

Elektronische Steuererklärung

Das Niedersächsische FG hat mit Urteil vom 13. März 2014 entschieden, dass die Einreichung einer elektronischen Steuererklärung nicht als Einspruch gewertet werden kann.

Steuerbegünstigte Dienstleistungen im Haushalt

Nun hat der BFH entschieden, dass der Begriff Haushalt räumlich funktional auszulegen ist. Es genüge, wenn die Dienstleistung für den Haushalt/zum Nutzen des Haushalts erbracht werde.

Diese Entscheidungen ergingen zum Winterdienst und Hauswasseranschluss.

Pensionsleistungen an den alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer

Die Finanzverwaltung fordert das Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis bei Erhalt von Pensionsleistungen. Andernfalls wären die Pensionsleistungen verdeckte Gewinnausschüttung.

Dieser Rechtsauffassung ist nicht nur das FG München und FG Sachsen-Anhalt entgegengetreten, sondern nun auch der BFH.

Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Im Gesetzentwurf wurde der gesetzliche Verzugszins auf 9 Prozentpunkte angehoben. Zudem räumt der Gesetzgeber dem Zahlungsgläubiger bei Verzug des Schuldners einen Anspruch auf eine Pauschale von 40 € ein.

Doppelte Haushaltsführung

Die Finanzverwaltung forderte stets für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung die Kostenbeteiligung an der Wohnung des Mittelpunkts der Lebensinteressen. Dieser Rechtsauffassung ist der BFH mit Urteil vom 14. November 2013 nicht gefolgt und bestätigt seine bisherige Rechtsprechung damit. Jedoch ist der Gesetzgeber mit einem Nichtanwendungsgesetz dieser Rechtsprechung entgegengetreten.

Handwerkerkosten

Die Verwaltung hat sich der Rechtsprechung angepasst und gewährt die Steuervergünstigung für Handwerkerleistungen von 20 % auch für neue Baumaßnahmen. Es wird nicht mehr unterschieden, ob es Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand ist, aber die Handwerkerleistungen müssen nach wie vor im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden.

Vermietung

Der BFH hatte in 2012 entschieden, dass Schuldzinsen für Darlehen vermieteter Objekte auch nach deren Verkauf uneingeschränkt abzugsfähig sind. Nun hat sich auch die Steuerverwaltung dieser Rechtslage angepasst und wendet das Urteil ab 2014 bei Veräußerungsgeschäfte an.

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