Renate Dorn, Steuerberaterin/vereidigte Buchprüferin i. R.

Aktuelles

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen in unregelmäßigen Abständen aktuelle Informationen rund um das Steuerrecht geben.

Inhaltlich verantwortlich für die Meldungen ist .

Haben Sie Beratungsbedarf zu einem der Themen? Wir beraten Sie sehr gern. Vereinbaren Sie doch einen Termin mit uns.

Meldungen

<123456789>

Betriebsveranstaltungen

Im neusten Urteil des BFH ist der Lohnsteuersenat auf den zu Grunde zulegenden Umfang des geldwerten Vorteils beim Arbeitnehmer eingegangen:

Es sind nur die Leistungen als Arbeitslohn zu bewerten, die er konsumieren kann. Also: Getränke, Speisen, Darbietungen etc. Alle Aufwendungen des Arbeitgebers zur Ausgestaltung der Betriebsfeier sind nicht einzubeziehen, wie z.B. Verwaltungs- oder Mietkosten.

Weiterhin verwies der BFH auf den Aufteilungsmaßstab, wenn die konsumierten Aufwendungen dem Arbeitnehmer nicht einzeln zugeordnet werden können. Sie sind in gleichen Teilen auf alle Gäste aufzuteilen, also auch auf Begleitpersonen der Arbeitnehmer. Bei der Berechnung, ob die Freigrenze des geldwerten Vorteils überschritten ist, wird jedoch nur der Teil der Kosten, der auf den Arbeitnehmer entfällt, berücksichtigt, nicht der Teil der Begleitperson!

Was ist neu in 2014

Reisekostenrecht

Ab 2014 wird der Begriff „regelmäßige Arbeitsstätte“ in „erste Tätigkeitsstätte“ ersetzt. Dann wird primär auf die vertraglichen Vereinbarungen bzw. subsidiär auf die quantitative Festlegung der ersten Arbeitsstätte durch den Arbeitgeber zurückgegriffen. – Beim Verpflegungsmehraufwand gilt nur noch die Abwesenheit von 24 Stunden und ab 8 Stunden.

Elektronische Bilanz

Für Veranlagungszeiträume ab 2013 ist die Abgabe dieser zwingend vorgeschrieben nach einem bestimmten Gliederungsschema (Taxonomie).

Doppelte Haushaltsführung

Ab 2014 ist das Bewohnen einer Wohnung sowie eine finanzielle Kostenbeteiligung an den Lebensführungskosten Voraussetzung für die Anerkennung, auch bei Altfällen!

Innergemeinschaftliche Lieferungen

Bereits ab 1. Oktober 2013 ist der Belegnachweis für die Umsatzsteuerfreiheit von Lieferungen innerhalb der EU neu geregelt. Als Nachweis müssen Belege vorliegen. Dieses kann auch in Form einer Gelangensbestätigung seitens des Abnehmers erfolgen, die bestimmte Angaben enthalten muss.

Verlustrückträge sind bis zu 1 Mio. € möglich beginnend für Verluste ab 2013.

Altersvorsorgeaufwendungen können zu 78 % berücksichtigt werden, die Höchstbeträge sind 15.600 € bzw. 31.200 € für Lebenspartner/Ehegatten.

Geringfügige Beschäftigung – aus gegebenen Anlass

Ab 1. Januar 2013 wurde bekanntlich der Monatshöchstbetrag auf 450 € heraufgesetzt. Und ab diesem Datum sind geringfügig Beschäftigte rentenversicherungspflichtig! Ausdürcklich muss auf die Pflicht verzichtet werden, wenn der Arbeitnehmer den höheren Beitrag nicht tragen möchte.

Bewirtungsaufwendungen

Ausdrücklich hat der BFH in seinem jüngsten Urteil zu diesem Thema nochmals betont, dass die Bewirtungsrechnung auf den Namen der bewirtenden Person auszustellen ist, wenn es sich um Bewirtungen in einer Gaststätte handelt, es sei denn, die Rechnung lautet auf einen Betrag unter 150 €.

Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge

Da die Listenpreise von diesen Fahrzeugen höher sind, als die Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, kommt ab 2013 bei der Anwendung der 1-%-Regelung eine ermäßigte Listenpreisregelung zum Tragen, die auch auf Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb anzuwenden ist.

Kinderbetreuungskosten

Ab 2012 können Kinderbetreuungskosten nur noch als Sonderausgaben abgezogen werden. Jedoch hat der Gesetzgeber geregelt, dass diese Betreuungskosten im Rahmen außersteuerlicher Rechtsnormen bei den Einkünften, Summe der Einkünfte sowie Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen sind. Damit werden eventuelle nachteilige Folgen der Neuregelung beseitigt.

Erstausbildung

Aufgrund des Urteils des BFH, das Erstausbildungskosten Werbungskosten sein können, hat der Gesetzgeber nun rechtlich geregelt, dass Erstausbildungskosten weder Betriebsausgaben noch Werbungs-kosten sind. – Schon jetzt wird in Fachkreisen bezweifelt, dass dieses Recht verfassungskonform ist.

E-Bilanz

Erstmals für Wirtschaftsjahre ab 2012 ist der Inhalt der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Jedenfalls hat das Bundesministerium für Finanzen diesen „Fahrplan“ nach Verschiebung nun so vorgegeben.

Fahrtenbuch

Erneut hat der BFH mit Beschluss vom 12. Juli 2011 entschieden: Bei losen geführten Aufzeichnungen liegt kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vor.

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle

Das höchste deutsche Steuergericht hat seine Rechtsprechung geändert und entschieden: Ein Arbeit-nehmer kann nur eine regelmäßige Arbeitsstelle haben. Pendelt der Arbeitnehmer zwischen mehreren Arbeitsstellen, können für die Wege, die nicht zur regelmäßigen Arbeitsstätte durchgeführt werden, statt 0,30 € je Entfernungskilometer nun 0,30 € je gefahrenen geltend gemacht werden.

Auch hat der BFH entschieden, dass keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle vorliegen, wenn der Arbeitnehmer zwar regelmäßig den Betriebssitz aufsucht, dort aber nicht seine regelmäßige Arbeitsstätte ist.

Gesetzliche Neuerungen zum 01. Juli 2011

Bei Arbeitslosengeld-II-Empfängern werden ab 1. Juli 2011 bei einem erwirtschafteten Einkommen von 100 € bis 1.000 € 20 % nicht angerechnet. Liegt das Einkommen über 1.000 € bleibt es bei der bisherigen Nichtanrechnung von 10 %.

Die erweiterte Umsatzsteuerschuldnerschaft (§ 13 b UStG) des Leistungsempfängers wurde auf Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen vor Einbau in Endgeräte zum 1. Juli 2011 erweitert.

<123456789>