Renate Dorn, Steuerberaterin/vereidigte Buchprüferin i. R.

Aktuelles

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen in unregelmäßigen Abständen aktuelle Informationen rund um das Steuerrecht geben.

Inhaltlich verantwortlich für die Meldungen ist .

Haben Sie Beratungsbedarf zu einem der Themen? Wir beraten Sie sehr gern. Vereinbaren Sie doch einen Termin mit uns.

Meldungen

<123456789>

Jahressteuergesetz 2010

Im Entwurf des Jahressteuergesetz 2010 sollen folgende interessante Neuerungen aufgenommen werden:

- Einnahmen der ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuer/Vormünder und Pfleger sollen steuerfrei sein.

- Wenn der Arbeitgeber keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, soll ein privat genutztes Arbeitszimmer bis 1.250 €/Jahr berücksichtigt werden.

- Die bei der Abgeltungssteuer erhobene Kirchensteuer soll künftig nicht mehr als Sonderausgabe berücksichtigt werden.

- Erstattungszinsen des Finanzamts sollen steuerpflichtig sein.

- Die erweiterte Steuerschuldnerschaft des § 13 b UStG soll auf Industrieschrott, Altmetalle und sonstige Abfallstoffe erweitert werden sowie auf Reinigung von Gebäuden einschließlich Hausfassaden und Fensterreinigung.

- Die Umsatzsteuererklärung 2011 soll nur noch elektronisch übermittelt werden.

Umsatzsteuer

Im Entwurf des Jahressteuergesetz 2010 wird die Erweiterung der Umsatzsteuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger – also die Anwendung des § 13 b Abs. 2 UStG – auf umsatzsteuerpflichtige Reini-gung von Gebäuden und Gebäudeteilen erweitert.

Auch soll in dem Jahressteuergesetz 2010 der Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken geregelt werden. Danach soll es nicht mehr möglich sein, Vorsteuer für Grundstücksteile zu ziehen, die nicht für Zwecke des Unternehmens genutzt werden.

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

Nach dem Entwurf des Jahressteuergesetz 2010 wird die Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Lohnsteuerabzugsmerkmalen auf 2012 verschoben, da der jetzige Entwicklungsstand dieses Verfahrens noch keine elektronische Übermittlung zulässt. Es wird für 2010 weiterhin eine Lohnsteuerkarte ausgestellt.

Elektronische Übermittlung an das Finanzamt

Ab 2011 sind Unternehmer verpflichtet, den Inhalt der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in elektronischer Form dem Finanzamt zu übermitteln.

Auch die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung für die Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung, Einkommensteuererklärung bei Gewinneinkünften und die Daten für die Beantragung der Arbeitnehmer-Sparzulage sind bereits gesetzlich verankert.

Umsatzsteuer

Ab 1. 1. 2010 müssen Unternehmer nun auch die sonstigen Leistungen in der zusammenfassenden Meldung angeben.

Weiterhin wurde der Ort der sonstigen Leistung geändert: Er ist nun bei Privatpersonen als Leistungsempfänger stets der Sitz des leistenden Unternehmers und bei Unternehmer als Leistungsempfänger stets der Sitz des Leistungsempfängers.

ELENA-Verfahrensgesetz

Ab 1. 1. 2010 müssen alle Arbeitgeber für jeden Beschäftigten monatlich eine Meldung an die zentrale Speicherstelle der Sozialversicherungsträger abgeben.

Bilanzrecht gültig ab 1. 1. 2010

Kleine Kapitalgesellschaften brauchen Ihren Jahresabschluss nicht von einem Abschlussprüferin prüfen zu lassen und müssen nur die Bilanz veröffentlichen.

Als „klein“ gelten künftig Kapitalgesellschaften mit einer Bilanzsumme von nicht mehr als 4,8 Mio. €, Umsatzerlöse unter 9,8 Mio. € oder die nicht mehr als 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt aufweisen.

Vorsorgeaufwendungen

Nun ist das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung verabschiedet. Es sieht vor, dass die Basiskranken- und -pflegeversicherung in vollem Umfang ab 1. Januar 2010 steuermindernd angesetzt werden können.

Die gesamten Vorsorgeaufwendungen können ab 1. Januar 2010 bis 2.800 € bzw. 1.900 € geltend gemacht werden, jedoch mindestens die Basiskranken- und Pflegeversicherung.

Rechnungsanforderung

Nun wurde auch höchstrichterlich entschieden, dass in allen Rechnungen neben dem Rechnungsdatum auch zwingend das Liefer-/Leistungsdatum anzugeben ist!

Kinderbonus

Für jedes Kind, für das mindestens für einen Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld besteht, wird für 2009 ein einmaliger Bonus von 100 € bei der Einkommensteuerveranlagung gewährt.

<123456789>