Im Entwurf des Jahressteuergesetz 2010 sollen folgende interessante Neuerungen aufgenommen werden:
- Einnahmen der ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuer/Vormünder und Pfleger sollen steuerfrei sein.
- Wenn der Arbeitgeber keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, soll ein privat genutztes Arbeitszimmer bis 1.250 €/Jahr berücksichtigt werden.
- Die bei der Abgeltungssteuer erhobene Kirchensteuer soll künftig nicht mehr als Sonderausgabe berücksichtigt werden.
- Erstattungszinsen des Finanzamts sollen steuerpflichtig sein.
- Die erweiterte Steuerschuldnerschaft des § 13 b UStG soll auf Industrieschrott, Altmetalle und sonstige Abfallstoffe erweitert werden sowie auf Reinigung von Gebäuden einschließlich Hausfassaden und Fensterreinigung.
- Die Umsatzsteuererklärung 2011 soll nur noch elektronisch übermittelt werden.