Renate Dorn, Steuerberaterin/vereidigte Buchprüferin i. R.

Aktuelles

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen in unregelmäßigen Abständen aktuelle Informationen rund um das Steuerrecht geben.

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Meldungen

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Verspätungszuschlag

Wer seine Steuererklärung verspätet abgibt, muss mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags rechnen. Nach dem neusten Recht, ist die Festsetzung des Verspätungszuschlags nicht mehr eine Ermessensentscheidung sondern eine Automatisierung. Kraft Gesetzes entsteht nun ein Verspätungszuschlag ab dem Besteuerungspunkt 2018.

Handwerkerleistungen

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg ist der Meinung, dass der Begriff „im Haushalt“ räumlich-funktional auszulegen ist. Repariert ein Handwerker eine Sache jenseits der Grundstückgrenze, die in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Haushalt stehen, ist diese Reparatur berücksichtbar. Es ist unschädlich, wenn der Gegenstand nur für Zwecke der Reparatur vorübergehend aus dem Haushalt entfernt wird.

Allerdingst ist dieses Urteil nicht rechtskräftig, nun wird die Entscheidung des BFH erwartet.

Sachbezug

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass bei Abgabe von trockenen Brötchen und Kaffee kein Sachbezug vorliegt. Jedoch wurde gegen dieses Urteil Revision eingelegt, worüber der BFH noch nicht entschieden hat.

Zweitwohnung

Auch bei Zweitwohnungen, die zwischen Anschaffung/Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, liegt kein steuerbares „Spekulationsgeschäft“ vor.

Scheidungskosten

Der BFH hat entscheiden, dass Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung nicht zu berücksichtigen sind, weil ein Steuerpflichtiger diese Aufwendungen nicht zur Sicherung seiner Existenzgrundlage und seiner lebensnotwendigen Bedürfnisse tätigt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Zum 1. Januar 2018 wird die Grenze der Sofortabschreibung auf 800 € heraufgesetzt. Ein Wahlrecht beginnend ab 250 € kann ebenfalls ausgeübt werden.

Die besondere Aufzeichnungspflicht für diese Wirtschaftsgüter gilt ab einem Betrag von 250 €.

Die Poolabschreibungsgrenze wurde auf 1.000 € erhöht.

Differenzbesteuerung

Der BFH hat entschieden, dass die Differenzbesteuerung auch von Unternehmern anzuwenden ist, die dieser aus zuvor zerlegten Gebrauchtfahrzeugen erworben hat.

Werbungskosten bei gescheiterten Anschaffungen

Der BFH hat sich zum Abzug von vergeblich aufgewendeten Zahlungen eines Anschaffungsgeschäfts bei Vermietungseinkünften geäußert. So hat er entschieden, dass diese als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Es spielt keine Rolle, ob diese Aufwendungen ohne Rechtsgrundlage geleistet wurden oder der Erwerber fremdüblich gehandelt hat oder die verkehrsübliche Sorgfalt außer Acht ließ.

Handelsregister

Der Europäische Gerichtshof musste sich mit zwei fundamentalen Prinzipien auseinander setzen:

Zum einen dem Postulat größtmöglicher Publitzität und zum anderen über den Grundsatz des Schutzes personenbezogener Daten. Er stellte klar, dass die Notwendigkeit der Zugänglichmachung von Informa-tionen über Gesellschaften im Handelsregister nicht mit der Auflösung oder Liquidation endet. Die entsprechenden Daten müssen auch nach Beendigung der Gesellschaft hinaus in Handelsregister zugänglich sein. Ein Recht auf Löschung hat die Gesellschaft nicht.

Bargeschäfte

Grundlage der Aufzeichnungen der Bareinnahmen ist der neugefasste § 146 Abgabenordnung. Er regelt die Einzelaufzeichnung bei Bargeschäften. Jedoch ist diese Regelung nicht neu, denn das Umsatzsteuergesetz schreibt ebenfalls vor, dass die Aufzeichnungen so beschaffen sein müssen, dass es einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit möglich sein muss, sich einen Überblick über die Umsätze zu beschaffen, um die Grundlage für Steuerberechnungen festzustellen.

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