Renate Dorn, Steuerberaterin/vereidigte Buchprüferin i. R.

Aktuelles

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen in unregelmäßigen Abständen aktuelle Informationen rund um das Steuerrecht geben.

Inhaltlich verantwortlich für die Meldungen ist .

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Meldungen

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Bürokratieentlastungsgesetz

Rückwirkend zum 1. Januar 2017 sind folgende Änderungen beschlossen:

Tageslohngrenze zur Lohnsteuerpauschalierung bei geringfügig Beschäftigten wird an den Mindestlohn angepasst;

ist die abzuführende Lohnsteuer über 5.000 €, ist die Lohnsteueranmeldung vierteljährlich abzugeben;

geringwertige Wirtschaftsgüter brauchen nun nur noch ab 250 € besonders aufgezeichnet werden;

Lieferscheine können vernichtet werden, sobald die ordnungsgemäße Rechnung vorliegt;

die umsatzsteuerliche Grenze für Kleinbetragsrechnungen ist auf 250 € gestiegen;

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Zum 1. Januar 2018 soll die Obergrenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschatsgütern auf 800 € ansteigen.

Zumutbare Eigenbelastung

Der BFH hat seine Rechtsprechung grundsätzlich geändert bei der Ermittlung der zumutbaren Eigenbelastung.

Sobald der Gesamtbetrag der Einkünfte den in § 33 EStG genannten Grenzbetrag übersteigt, ist nur der dem Grenzbetrag übersteigende Gesamtbetrag der Einkünfte mit dem jeweils höheren Prozentsatz zu belasten. Die Berechnung der zumutbaren Eigenbelastung hat also nach einem Stufentarif zu erfolgen.

Arbeitszimmer

Der BFH hat seine Rechtsprechung grundsätzlich geändert bei Nutzung eines Arbeitszimmers durch mehrere Steuerpflichtige.

Nun kann jeder Nutzer seine Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 € geltend machen.

Offene Ladenkasse

Die rechtliche Verunsicherung ist hoch durch die Verschärfung des Gesetzgebers hinsichtlich des Einsatzes einer Registrierkasse. Den Einsatz einer Registrierkasse hat der Gesetzgeber grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Jedoch wird eine Registrierkasse genutzt, sind auch alle entsprechenden Vorschriften zu beachten, insbesondere die Archivierung und Festschreibung der Tageskassenwerte.

Bei einer offenen Ladenkasse, die nach wie vor erlaubt ist, erfordert die Ordnungsmäßigkeit bei Bareinnahmen einen täglichen Kassenbericht, der auf der Grundlage eines tatsächlichen Auszählens der Bareinnahmen erstellt worden ist.

Ein Zählprotokoll, in dem die genaue Stückzahl der vorhandenen Geldscheine und –münzen aufgelistet wird, ist nach dem BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2016 nicht erforderlich.

Grundfrei- und Unterhaltshöchstbetrag, Kinderfreibetrag und-geld

Der Grundfreibetrag sowie Unterhaltshöchstbetrag ist ab 2017 auf 8.820 € angehoben und wird ab 2018 auf 9.000 € steigen.

Der Kinderfreibetrag beträgt ab 2017 4.716 € und ab 2018 4.788 €.

Das Kindergeld ist ab 2017 auf 192 €/Monat angehoben und wird ab 2018 steigen auf 194 €/Monat.

Vorsteuerabzug

Der EuGH hat nun entschieden, dass ein Vorsteuerabzug rückwirkend möglich ist.

Eine sehr wichtige Entscheidung, die einer Verzinsung von Umsatzsteuer bei Nachforderungen, zum Beispiel durch eine (Betriebs-)/Außenprüfung, Einhalt gewährt.

Aufbewahrungspflicht

Für Lieferscheine, die keine Buchungsbelege sind, soll künftig nach einem Gesetzentwurf die Aufbewahrungspflicht entfallen.

Kassenmanipulationen

Ein Gesetzesentwurf sieht vor, dass eine allgemeine Registrierkassenpflicht nicht eingeführt wird. Wird jedoch eine Registrierkasse genutzt, sind alle vorgeschriebenen gesetzlichen Pflichten einzuhalten.

Ab dem 01.01.2020 sind die Grundauszeichnungen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet auf ein Speichermedium zu sichern. Elektronische Systeme müssen über eine zertifizierte technische Sicherungseinrichtung verfügen, wofür ein Sicherungsmodul, ein Speichermedium und eine digitale Schnittstelle erforderlich ist.

Nur auf Verlangen des Kunden, ist eine Belegausgabe erforderlich, eine allgemeine Belegausgabenpflicht solle nicht eingeführt werden.

Es soll eine Kassennachschau seitens der Steuerbehörden gesetzlich verankert werden.

Kleinbetragsrechnung

Ab 1. Januar 2017 wird die Grenze für Kleinbetragsrechnungen auf 200 € erhöht. So sind in der Rechnung bis zu einem Betrag von 200 € mindestens anzugeben: Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, das Ausstellungsdatum, die Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder der Umfang und die Art der erbrachten sonstigen Leistung, das Entgelt und den Umsatzsteuerbetrag in einer Summe sowie den anzuwendenden Umsatzsteuersatz oder den Hinweis einer Umsatzsteuerbefreiung.

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