Ab 2015 wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 1.908 € angehoben, auch wird dieser künftig nach Kinderzahl gestaffelt. Er steigt für das zweite und jedes weitere Kind um zusätzlich 240 €.
Der Kinderfreibetrag wird ab 2015 auf 2.256 € und ab 2016 auf 2.304 € erhöht.
Der Grundfreibetrag sowie der Unterhaltshöchstbetrag wird für 2015 auf 8.472 € und für 2016 auf 8.652 € angehoben.
Das Kindergeld wird für 2015 rückwirkend ab Januar um 4 € erhöht und für 2016 auf 190 €, für das dritte Kind auf 196 € und jedes weitere Kind auf 221 €.
Als Folge des Mindestlohns wird die tägliche Verdienstgrenze auf 68 € für kurzfristig Beschäftigte angehoben.