Pauschale Übernachtungskosten können für In- wie auch für Ausland nicht mehr geltend gemacht werden, sie können nur noch nach Vorlage eines Beleges geltend gemacht werden. Ist ein Gesamtpreis berechnet, also einschließlich Verpflegung, ist der Übernachtungspreis zu kürzen um
20 % des für Verpflegung geltenden Pauschbetrages bei Frühstück und um 40 % bei enthaltenen Mittag- oder Abendessen.